Matronen-Heiligtum, Nettersheim

Im Rahmen des zweiten „Internationalen Kongresses der Architekten und Denkmalpfleger“ 1964 in Venedig wurde am 31. Mai 1964 die sogenannte Charta von Venedig unterzeichnet.

Diese Charta fasste den Denkmalbegriff weiter als zuvor. Nicht nur das einzelne Denkmal, sondern auch ganze ländliche oder städtische Bereiche waren jetzt schützenswert, und auch Industriebauten usw. gehörten nun zu den Denkmälern. Eine wichtige Forderung der Charta von Venedig war die Erhaltung der Orginalsubstanz. Rekonstruktionen sollten nicht frei „erfunden“ werden, sondern nur aus vorhandenen Teilen bestehen.

In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts kam es dann zu einem wahren Boom archäologischer Freilichtmuseen, die eine Vielzahl von Rekonstruktionslösungen zeigen. Der erhaltene Grundriss kann beispielsweise durch Hecken (z. B. Grundrisse von Wohnhäusern, Xanten) oder eine farbliche Kennzeichnung im Straßenpflaster (z. B. Grundriss der St. Martinskirche hinter dem Bonner Münster) markiert werden.

Wird das Denkmal am Originalort zugänglch gemacht, wird es mit einer Schutzschicht überzogen. Über dieser Schicht kann das Denkmal dann mehr oder weniger stark ergänzt werden (Villa in Holheim bei Nördlingen). In der Regel achtet man darauf, dass die Ergänzung gut zu erkennen ist.

Bei der sogenannten Translokation wird das Gebäude dagegen abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut (z. B. Tempel von Abu Simbel, Ägypten).

Die sicherste und dauerhafteste Bewahrung bzw. Konservierung bieten jedoch Schutzbauten, da sie das Denkmal vor Kälte, Feuchtigkeit usw. schützen. Möglich sind hier einfache Abdeckungen oder Schutzdächer in Form von Holz-, Stahl- oder Ziegelkonstruktionen.

Auch komplette Schutzhäuser kommen infrage. Diese umgeben das Denkmal (Bad Neuenahr – Ahrweiler: römische Villa am Silberberg) oder erheben sich auf den antiken Mauern. In einigen Fällen rekonstruieren die Schutzbauten sogar das ursprüngliche Aussehen des Gebäudes (z. B. die großen Thermen in Xanten).

In einigen Fällen können die Denkmäler auch im modernen Bau zugänglich gemacht werden, so zum Beispiel der römische Keller im Haus der Geschichte in Bonn.