Villae rusticae gehören neben Militärlagern und Tempeln zu den prominentesten Funden aus römischer Zeit. Allein in Deutschland wurden bereits tausende gefunden und immer wieder werden neue entdeckt – sei es durch Luftaufnahmen oder durch Zufallsfunde am Boden. Eine solche römische Villa hatte nichts mit unserem heutigen Begriff „Villa“ zu tun. Es handelte sich stattdessen um Gutshöfe.

Literatur:

  • U. Heimberg: Villa rustica. Leben und Arbeiten auf römischen Landgütern (Mainz 2011)
  • K. H. Lenz: Ländliche Besiedlung. In: Thomas Fischer (Hrsg.): Die römischen Provinzen. Eine Einführung in ihre Archäologie (Stuttgart 2001) S. 58–67
  • V. Rupp / H. Birley (Hrsg.): Landleben im römischen Deutschland (Stuttgart 2012)

Der größere Teil dieser Gutshöfe entstand im 1. Jh. n. Chr. und wurde bis ins 3. Jh. n. Chr. benutzt – teilweise auch länger. Die Abstände zwischen den Villen und das dazu gehörige Hinterland betrug meist zwischen 1 und 3 km, aber es kam auch vor, dass die Abstände wesentlich größer waren (z. B. im Allgäu) oder die Villen in besonders fruchtbaren Gegenden nur einige hundert Meter voneinander entfernt lagen.

Bei den Besitzern handelte es sich zum Teil um Veteranen, die als Abfindung Land bekamen und sich häufig in der Nähe ihres letzten Standorts niederließen. Daneben gab es wohlhabende Stadtbewohner, die in der Villa vor allem eine Kapitalanlage sahen und ihren Besitz nur zeitweilig nutzten. Die Führung des Hofes oblag dann einem Verwalter (vicilius). Bei den Besitzern handelte es sich um wohlhabende Bürger wie Händler oder hochstehende Verwaltungsbeamte; auch der Staat oder der Kaiser selbst kamen als Besitzer infrage.

Andere Höfe wurden verpachtet und die Pächter (coloni) leisteten ihre Abgaben in Form von Geldzahlungen oder Naturalien. Es gab aber auch sog. freie Ackerbauern, die ihren Hof selbst bewirtschafteten und während den Erntezeiten ihr Personal mit Tagelöhnern aufstockten.

 

(Fortsetzung folgt …)